Ein Prozessfinanzierer verlangt keine festen Gebühren oder Vorauszahlungen. Stattdessen erhält er im Erfolgsfall eine prozentuale Beteiligung am erstrittenen Betrag. Die Höhe variiert je nach Fall, Streitwert und Risiko.
Ein Prozessfinanzierer verlangt keine festen Gebühren oder Vorauszahlungen. Stattdessen erhält er im Erfolgsfall eine prozentuale Beteiligung am erstrittenen Betrag. Die Höhe variiert je nach Fall, Streitwert und Risiko.